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29.12.2021 • Weiterarbeit im Gesundheitssektor trotz fehlender Impfung ab dem 16.03.2022 möglich?
„Kann-Regelung“ in § 20a Abs. 5 Infektionsschutzgesetz lässt Gesundheitsämtern Spielraum, Pflegekatastrophe abzuwenden.
Ein interessanter Beitrag aus dem Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte:
https://netzwerkkrista.de/2021/12/28/...
Beitrag zum Nachlesen: https://kanzlei-rohring.de/2021/12/29...
Rechtsstand : 29.12.2021
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